Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Sie als Verwalter

Vermeidung finanzieller Belastungen: durch Doppelvermietung, verspätete Kündigung von Verträgen, nicht rechtzeitigen Einzug von Miete und Nebenkosten, zu günstige Vermietung, Vertragsabschluss ohne berechtigte Vollmacht, Ausgabe unklarer Miet- oder Pachtverträge, fehlerhafte Nebenkostenabrechnung oder verspätete Zahlung von Handwerkerrechnungen entstehen finanzielle Belastungen der Eigentümer und Wohnungseigentumsgemeinschaften.

Eigentümer können die finanziellen Einbußen als Vermögensschadensersatz von der beauftragten Immobilienverwaltung beanspruchen, wenn die Hausverwaltung pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt hat. Hier hilft die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Versicherung schützt insbesondere vor dem finanziellen Ruin und sichert gegen etwaige Beratungsfehler ab. Somit kann sie durchaus auch als eine Art „Ersatz-Rechtsschutzversicherung“ bezeichnet werden.

Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Bei berechtigten Schadensersatzansprüchen leistet die Versicherung den Ausgleich des entstandenen Vermögenschadens.