Rechtsschutzversicherung für Immobilien-, Hausverwalter, Immobilienmakler – speziell Firmen-Vertrags-Rechtsschutz

Geschütze Personen und Lebensbereiche: der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ist ein Zusatz zum Aktiv-Rechtschutz für Selbständige und kann nur in Verbindung mit diesem Rechtsschutz versichert werden.

Der Firmen-Vertrags-Rechtschutz ist ein Prozesskosten-Rechtsschutz für die gerichtliche  Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten gemäß §2 d  ARB, die mit Ihrer im Versicherungsschein genannten beruflichen Tätigkeit, auf die sich auch der Aktiv-Rechtsschutz für Selbständige bezieht, in Zusammenhang steht.

Geltungsbereich: Rechtsschutz besteht, soweit Sie Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Gerichten wahrnehmen müssen.

Versicherte Leistungen: Firmen-Vertrags-Rechtsschutz deckt z. B. Streitigkeiten aus dem Kauf oder Verkauf von Waren, aus Finanzierungsverträgen, Speditions-, Installations- oder Reparaturaufträgen aus Herstellungs- oder Dienstleistungsverträgen usw. gleichgültig, ob es sich dabei um Verträge mit Ihren Kunden oder mit Produktions-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieben handelt (Wartezeit 6 Monate).

Versicherungsschutz besteht, wenn der Wert des Streitgegenstandes 300 Euro übersteigt.

Ausnahmen: Vertragliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen/Anhängern und Auseinandersetzungen aus Miet- und Pachtverhältnissen im Immobilienbereich gehören nicht zum Firmen-Vertrags-Rechtsschutz, ebenso wenig Versicherungsverträge, Verträge aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechtes und Verträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumen und  ihrer Einrichtung stehen (Hilfsgeschäfte) sowie Auseinandersetzungen von im selben Rechtsschutzvertrag versicherten Partnern von Büro-/Praxisgemeinschaften untereinander in ursächlichem Zusammenhang mit diesen Rechtsschutzgemeinschaften, auch nach deren Beendigung. Ein Großteil dieser Positionen wäre aber über den Hauptvertrag zu versichern.

Womit Sie rechnen können.

Im Rahmen dieses Rechtsschutzes wird für Sie gezahlt:

Die gesetzliche Vergütung für einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Die Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher.

Die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht.

Die Kosten der Gegenseite, zu deren Erstattung Sie verpflichtet sind.

Je Rechtsschutzfall werden diese Kosten (und auch die notwendigen Vorschüsse hierfür) bis zu 300.000 € je Rechtsschutzfall – mit Ausnahme der vereinbarten Selbstbeteiligung – gezahlt.