Baugewährleistungsversicherung

Die Baugewährleistungsversicherung schützt nach der Bauabnahme.

Sie wird in der Regel zusammen mit der Baugfertigstellungsversicherung abgeschossen.

Die Baugewährleistungs-Versicherung übernimmt die Kosten der Gewährleistungsaufwendungen, wenn vom Bauherren nach der Bauabnahme berechtigt Mängel im Rahmen der Gewährleistungszeit (bis zu 5 Jahren) geltend gemacht werden.

Beispiele für Mängel, die oft erst nach der Bauabnahme auftreten, sind Rissbildungen an den Wänden oder Ablösungen. Durch die Baugewährleistungs-Versicherung sind dann die Kosten für die Herstellung des mangelfreien Zustandes abgedeckt, also nicht nur die eigentliche Mangelbeseitigung, sondern auch die Kosten, die entstehen, um Zugang zur Schadenursache zu erhalten – z.B. das Aufreißen einer Wand, um an eine defekte Leitung zu gelangen.

Die Versicherung kann bis zu einer Deckungssumme in Höhe der Bausumme abgeschlossen werden, damit im schlimmsten Fall sogar das Haus wieder neu aufgebaut werden kann. Die Kosten für einen Sachverständigen, falls eine solche Expertise notwendig wird, übernimmt der Versicherer, auch zusätzlich zur Deckungssumme.

Auch für Bauherren bedeutet dies eine zusätzliche Sicherheit. Der Bauherr kann die Mängelansprüche direkt gegenüber dem Versicherer im Rahmen des Versicherungsvertrages geltend machen, wenn das bauausführende Unternehmen inzwischen insolvent sein sollte. Die Mängelhaftung beträgt bis zu fünf Jahre. Der Bauherr hat dann unmittelbar Anspruch gegenüber dem Versicherer auf die Leistungen.

Dieser Direktanspruch des Bauherren gegenüber der Versicherung ist in einem Zertifikat dokumentiert, das dem Bauherren ausgehändigt wird. Damit es zu keinen Verzögerungen durch die Insolvenz kommt, erhält der Bauherr eine Kostenübernahme-Erklärung durch die Versicherung. Dies gilt entsprechend auch für das Paket mit der Baufertigstellungs-Versicherung.

Welche Kosten entstehen durch die Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung?

Kosten entstehen in mehrfacher Hinsicht und summieren sich im Ergebnis zu einem Gesamtaufwand, der als Faustregel mit rund 3 % der Bausumme angesetzt werden kann.

Im Einzelnen entstehen

  • Einmalbeitrag für den Versicherungsschutz
  • Kosten für die bautechnische Prüfung des Bauvorhabens
  • Baubegleitung durch Sachverständige

Als Bauherr werden Sie diese Kosten in der Gesamtberechnung der Baukosten wiederfinden. Diese Versicherungen sind dennoch wichtige Absicherungen, die Ihnen die Gewissheit geben, dass Ihre Immobilie nicht nur fertiggestellt wird, sondern auch auftretende Mängel und Schäden in den Jahren nach der Fertigstellung durch die Leistungen finanzstark abgesichert sind. Dazu tritt die Gewissheit, dass der Anbieter der Versicherung durch die Prüfung und vertraglich vereinbarte Hinzuziehung von Sachverständigen das Bauvorhaben fachkundig in Ihrem Sinne überwachen wird.

Bauunternehmer profitieren auch dann davon, wenn das Bauvorhaben sich dadurch verteuert. Diese Kosten sind für einen Bauherrn gut nachzuvollziehen. Sie stellen einen Wettbewerbsvorteil dar, da die Versicherungen die Absicht des Bauunternehmers dokumentieren, seriös und mit Vorsorge für die Interessen des Bauherrn die notwendigen Sicherungsmaßnahmen für das Gesamtprojekt zu schaffen.